Die Kosten der Pflege zuhause sind vielfach mit Ängsten bei den Angehörigen verbunden. Wir zeigen Ihnen, dass die rund-um-die-Uhr-Pflege im eigenen Heim auch erschwinglich ist und unterstützen Sie bei der Nutzung aller Förderungen – rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Pflegestufe 4:
24 Stunden Personenbetreuung 1 Betreuerin |
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Honorar Personenbetreuerin | EUR 2.200,00 | ||
Sozialversicherung | EUR 182,12 | ||
Fahrtkostenanteil | |||
Zwischensumme | EUR 2.382,12 | ||
Abzüglich Pflegegeld Stufe 4 | EUR -664,30 | ||
Abzüglich Förderung Bundessozialamt | EUR -800,00 | ||
Kosten pro Monat | EUR 917,82 | ||
Pflegestufe 3: 24 Stunden Personenbetreuung 1 Betreuerin | |||
Honorar Personenbetreuerin | EUR 2.200,00 | ||
Sozialversicherung | EUR 182,12 | ||
Fahrtkostenanteil | |||
Zwischensumme | EUR 2382,12 | ||
Abzüglich Pflegegeld Stufe 3 | EUR -442,90 | ||
Abzüglich Förderung Bundessozialamt | EUR -800,00 | ||
Kosten pro Monat | EUR 1.139,22 | ||
Darüber hinaus erhalten Sie:
- Professionelle Unterstützung
- Erfahrung
- Persönliche Betreuung
- Qualifizierte Mitarbeiter
- Garantierte Preise ohne weiteren Gebühren
Euro 290,00 (inkl. USt.) werden bei erstmaligem Abschluss eines Vertrages fällig. Bei erneutem Vertragsabschluss mit demselben Patienten wird das Einmalentgelt nur einmal erhoben.
Servicepauschale für die Agentur Euro 150,00 monatlich.
Die oben genannten Kosten beinhalten sämtliche Ausgaben inkl. Sozialversicherung und Fahrtkosten. Staatliche Förderung erhalten Sie ab der Pflegestufe 3 vom zuständigen Bundessozialamt. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Für die Pflegekraft ist Kost und Logis durch den Auftraggeber frei zu stellen.
Seit dem 1. 7. 2008 müssen alle selbständigen Pflegekräfte einen österreichischen Gewerbeschein besitzen. Gewerbescheine für Betreuungskräfte werden durch die Agentur organisiert.