BETREUUNGSPERSONEN

Alle Betreuerinnen, die wir vermitteln, haben mindestens gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, die meisten haben aber befriedigende bis gute Deutschkenntnisse. Alle Bewerberinnen haben bereits Erfahrung in der Seniorenbetreuung und werden sorgfältig nach den gestellten Aufgaben ausgesucht. Die Auswahl der Betreuerinnen werden wir gemeinsam mit Ihnen auf Basis Ihrer Wünsche und Anforderungen koordinieren.

Dauer der Betreuung: minimum 1 Monat. Die Agentur sorgt für einen lückenlosen Wechsel der Betreuungspersonen. Die Abwicklung sämtlicher Behördenwege in Österreich (Anmeldung des Gewerbescheins, SVA, WKO, Finanzamt, Verwaltung und vieles mehr) geschieht durch unsere Agentur.
Unsere Betreuerinnen verfügen alle über einen österreichischen Gewerbeschein und arbeiten auf selbstständiger und eigenverantwortlicher Basis.

Rechte der Betreuerinnen:

  • Ein geeignetes, möbliertes, geheiztes eigenes Zimmer
  • Ausreichende Verpflegung
  • Täglich 2 Stunden Freizeit. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden. Der Betreuerin steht weiters ein freier Nachmittag (4 – 6 Stunden) in der Woche zu.
  • Pünktliche Bezahlung
  • Bei Inkontinenz müssen Plastikhandschuhe zur Verfügung gestellt werden
Die Betreuerin ist nicht berechtigt sämtliche Tätigkeiten auszuüben, die in den Pflegebereich fallen (Anlegen von Bandagen und Verbänden, Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels, Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmmenden Arzneimitteln)
Schulen Sie die Betreuerin in den ersten Tagen ein, damit von Anfang an die gewünschte Betreuung gewährleistet ist. Bei den ersten Nahrungszubereitungen gemeinsam die Stärke der Würzung abstimmen.
Geben Sie der Betreuerin so viele Informationen wie möglich über die zu betreuende Person, z.B., Eigenheiten, Vorlieben, Unverträglichkeiten oder Allergien.
Bereiten Sie eine Notfall – Telefonliste und Zahlungsbestätigung vor.
Behandeln Sie Ihre Betreuerin freundlich und mit Respekt. Denken Sie daran, dass sie eine verantwortungsvolle und schwere Aufgabe übernommen hat. Geben Sie ihr 3 – 4 Tage Gelegenheit zur Eingewöhnung. Wenn Sie den Haushalt (die Bedienung der Elektrogeräte usw.) genau erklären, dann wird Ihre Betreuerin diesen auch so führen.
24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass die Betreuerin bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden dienstbereit sind. Dienstbereitschaft bedeutet aber nicht einen 24-Stunden-Arbeitstag. Entsprechende Erholungspausen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar. Diese Erholungszeit bzw. Freizeit kann, je nach dem individuellen Tagesrhythmus der zu pflegenden Person angepasst werden und sollte mit den Angehörigen abgesprochen sein.